Unberechtigte Retaxationen

Retax: LAV holt mehr als eine Million zurück

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Berlin -

Dass nicht jede Retaxation berechtigt ist, zeigt die Retax-Bilanz des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg – mehr als eine Million Euro hat der Verband für das 2022 zurückgeholt.

Den Erfolg für 2021 konnte der die Abteilung Retax des LAV für 2022 übertreffen – obwohl der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100.000 Euro rückläufig war. 150.000 Euro mehr konnten im Einspruchsverfahren zurückgeholt werden. Insgesamt waren es 1.086.924 Euro für zu Unrecht ausgesprochene Retaxationen.

„Es bestätigte sich also auch im Jahr 2022, dass der Großteil der geprüften Retaxationen ungerechtfertigt war“, so der LAV: Mehr drei Viertel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen waren unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden und gingen nicht zulasten der Apotheker:innen, so der LAV.

8.638 Rezepte lagen der Abteilung Taxation im Jahr 2022 zur Prüfung vor. Diese wurden zu 4.534 Retaxationsvorgängen zusammengefasst. Mehr als die Hälfte – 2.412 im Wert von fast 1,1 Millionen Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. In 2.122 Fällen mit einer Summe von 335.776 Euro waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt.

„Das heißt, dass Apotheken immer öfter mit Retaxationen teurerer Arzneimittel konfrontiert waren – die dann aber häufig durch das Einspruchsverfahren des LAV abgewendet wurden. Die berechtigten Retaxationen hingegen wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger und machen nur eine Gesamtsumme von knapp 336.000 Euro aus“, so LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth.

„Die nun im ALBVVG beschlossenen Änderungen werden künftig in Einzelfällen zur Entspannung führen, aber bei weitem nicht bei allen Fällen“, so Hofferberth. Denn: grundsätzlich bleibe es für Apotheken eine ungerechte Situation. Sie werden für Versäumnisse anderer in die Haftung genommen, obwohl der Versicherte ordnungsgemäß versorgt wurde.

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