Ausbildungsverordnung

PKA: Fit für neue Aufgaben

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Berlin -

Mit der neuen Ausbildungsverordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) treten zum 1. August zahlreiche Neuerungen in Kraft. Während einige Lernziele wie der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder Textverarbeitung gestrichen wurden, finden sich andere Themengebiete erstmals im Ausbildungsrahmenplan. In diesem Plan sind die Lernziele und die zeitliche Gliederung für die dreijährige Ausbildung festgelegt, die in Apotheke und Berufsschule stattfindet.

Die Kommunikation beispielsweise nimmt einen höheren Stellenwert ein als bislang: Neben dem Kundengespräch werden die PKA-Schüler auch auf Gespräche mit Firmenvertretern vorbereitet und im Führen und Nachbereiten von Telefonaten geschult. Die Arbeit im Team und Teambesprechungen sind Bestandteil der Ausbildung.

Das Kundengespräch wird in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen immer wieder thematisiert. Die Schüler lernen, Formen der verbalen und nonverbalen Kommunikation am HV-Tisch anzuwenden. Nach der neuen Ausbildungsverordnung soll außerdem behandelt werden, wie man mit modernen Medien zielgruppenorientiert Kontakt aufnimmt.

PKA sollen Kunden künftig nicht nur beim Verkauf bestimmter Produkte beraten, sondern auch bei Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention mitwirken können.

Bei der Abrechnung geht es in der Ausbildung nicht mehr nur um Rezepte. Werdende PKA lernen in Zukunft auch, wie Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Die Schüler sollen nach Abschluss der Ausbildung außerdem in der Lage sein, die Sortimentsstruktur der Apotheke zu analysieren und das Angebot anhand von Standortbedingungen, Einkaufskonditionen und saisonalen Aspekten anzupassen.

Ein neuer Bestandteil der Ausbildung wird das Qualitätsmanagement sein: Die PKA sollen qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dokumentieren können sowie zur Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen.

Ebenfalls vollkommen neu sind Lehrveranstaltungen im Bereich Umweltschutz. Die Schüler sollen Umweltbelastungen und Schutzmaßnahmen des Ausbildungsbetriebs darstellen und geltende Regelungen anwenden. Auch das Thema Abfallvermeidung steht auf dem Lehrplan.

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