BTM-Formretax

Novitas BKK verbittet sich Einmischung

, Uhr
Berlin -

Die Novitas BKK will sich bei ihren Retaxierungen von Formfehlern nicht durch die für BTM-Verkehr verantwortlichen Überwachungsbehörden belehren lassen. In ihrer Antwort auf ein Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf weist die Kasse darauf hin, dass sie weder die Zuständigkeit der Amtsapotheker infrage gestellt habe, noch dass diese hinsichtlich der Berechtigung der vorgenommenen Retaxationen eine Rolle spiele.

 

Unter Berufung auf den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung, den Arzneilieferungsvertrag für Nordrhein-Westfalen sowie mehrere Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) verteidigt die BKK ihr Vorgehen. Tenor: Selbst wenn die Abgabe sachgerecht war, hat der Apotheker bei Formfehlern auf dem Rezept keinerlei Anspruch auf Erstattung.

Laut Rahmenvertrag hängt der Zahlungsanspruch von einer ordnungsgemäßen und gültigen vertragsärztlichen Verordnung ab. Im NRW-Liefervertrag sei implizit verankert, dass bei Formfehlern der Vergütungsanspruch verfalle.

Bestätigt sieht sich die Kasse auch durch verschiedene BSG-Urteile: „Verstößt ein Apotheker bei der Abgabe von Arzneimitteln gegen Vertragspflichten, hat er auch dann keinen Anspruch auf die Vergütung, wenn der Versicherte das Mittel zur Behandlung einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit beanspruchen kann“, schreibt die Kasse.

Ganz am Ende gibt es noch einen kräftigen Seitenhieb: Der Apothekerschaft sei seit langem bekannt, dass Kassen BTM-Rezepte bei formalen Verstößen beanstandeten: „Hier erscheint uns insbesondere die Vorgehensweise der Knappschaft erwähnenswert.“

Bei den Apothekern stößt das Schreiben auf Unverständnis: Die Kasse sei überhaupt nicht befugt, die gesetzlichen Vorgaben auszulegen, heißt es aus Düsseldorf. Zudem sei die Argumentation oft inhaltlich schlichtweg falsch. Die Kammerversammlungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe haben sich in Resolutionen gegen das Vorgehen der BKK ausgesprochen. Die Apotheker hoffen auf eine schnelle politische Lösung. Schließlich stehen hohe Beträge im Raum. Klagen gegen die Retaxbescheide dürften sich bei den Sozialgerichten über Jahre hinziehen.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte