Bundesarbeitsgericht

Kein Schiedsverfahren im Tarifstreit

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Die Apothekengewerkschaft Adexa konnte im Tarifstreit mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) offenbar kein Schiedsverfahren erzwingen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe einen entsprechenden Antrag der Adexa abgewiesen, teilte der ADA mit. Adexa-Vorsitzende Barbara Neusetzer wollte gegenüber APOTHEKE ADHOC nicht bestätigen, einen Gerichtsbescheid erhalten zu haben.

Die Gewerkschaft hatte das BAG angerufen, nachdem der ADA ein Schiedsverfahren ausgeschlagen hatte. Die Parteien sind über die Auslegung des Schlichtungsparagrafen im Bundesrahmentarifvertrag uneinig. Laut Adexa greift die Klausel auch bei Tarifverhandlungen, dem ADA zufolge ausschließlich bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Hubertus Bauer vom ADA hatte dem BAG diese Position dargelegt, nachdem die Gewerkschaft das Gericht zur Ernennung eines Schlichters angerufen hatte.

Der Tarifstreit zwischen den Parteien bleibt damit verfahren. Der ADA fordert die Gewerkschaft auf, an den Verhandlungstisch zu kommen; Adexa will erst nach einem konkreten Angebot der Arbeitgeberseite in Verhandlungen treten.

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