Gesundheitsministerkonferenz

Drei Deutsch-Tests für EU-Apotheker

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Berlin -

Arzneimittelrisiken, Wechselwirkungen, Herstellungsanweisungen für Rezepturen: Wer als Ausländer in einer deutschen Apotheke arbeitet, muss nicht nur sein Fach beherrschen, sondern auch die deutsche Sprache. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich deswegen auf einen bundesweit einheitlichen Rahmen für Fachsprachtests geeinigt.

Rund 400 ausländische Pharmazeuten beantragen pro Jahr die Anerkennung ihrer Approbation in Deutschland. Laut Approbationsordnung wird dabei ein Nachweis gefordert, „in welchem Umfang der Antragsteller über die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt“. Wie genau dieser Nachweis aussehen muss, ist aber nicht genauer benannt und wird in jedem Land anders gehandelt. Meist reicht ein Zertifikat, etwa von einer Volkshochschule.

Gefordert wird in der Regel das Sprachlevel „B2“, laut Europäischem Referenzrahmen „Gutes Mittelmaß“. Den Erfahrungen der niedersächsichen Apothekerkammer zufolge ist „B2“ aber nicht gleich „B2“: Manche Kandidaten mit dem entsprechenden Nachweis könnten sich problemlos verständigen, andere mit dem gleichen Zertifikat dagegen würden nur schwer verstehen.

Zukünftig sollen deshalb die Länderbehörden, die für die Anerkennung der Approbation zuständig sind, die Kandidaten selbst prüfen. Das sind je nach Bundesland entweder die Apothekerkammern oder die Landesprüfungsämter. Laut Beschluss der Gesundheitsminister muss der Kandidat in der Prüfung ein simuliertes Patientengespräch und einen Dialog mit einem Fachkollegen führen sowie ein pharmazeutisches Schriftstück anfertigen.

Für jeden Teil sind 20 Minuten angesetzt. Das Fachwissen soll dabei keine Rolle spielen. Die Leistung sollen mindestens zwei Prüfer anhand des Europäischen Referenzrahmens bewerten. Der Kandidat muss in der Alltagssprache ein Niveau von „B2“ erreichen und „C1“ – fortgeschrittene Kenntnisse – in der Fachsprache.

Prüfer sind mindestens zur Hälfte Apotheker mit deutscher Approbation und mehrjähriger Berufserfahrung. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden, der Nachweis gilt in allen Bundesländern. Wann genau die ersten Sprachprüfungen abgehalten werden, ist noch unklar. In Niedersachsen etwa steht das Sozialministerium bereits mit der Apothekerkammer in Austausch.

Einen Vorläufer des jetzigen Modells gibt es bereits seit vergangenem Jahr in Rheinland Pfalz: Dort müssen die Kandidaten noch vor der fachlichen Prüfung bei der Apothekerkammer eine „fachbezogene Deutschprüfung“ ablegen. Die beinhaltet das Lesen und Wiedergeben eines pharmazeutischen Fachartikels, ein darauf bezogenes Fachgespräch mit Kollegen und ein Patientengespräch. Jeder dritte Anwärter, so die Kammer, ist bei dem Test bisher durchgefallen.

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