Belieferungspflicht

Apotheker attackieren Biogen

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Berlin -

Apotheker haben immer wieder den Eindruck, dass Arzneimittelhersteller ihre Ware kontingentieren und für den Direktvertrieb vorrätig halten, statt den Großhandel zu beliefern. Dem Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz (LAV) reicht es nun: In einem offenen Brief hat sich der Verband an den Hersteller Biogen gewandt und die Verletzung der Belieferungspflicht angemahnt. Auch Herstellerverbände und Politik sollen nun eingeschaltet werden.

An einem Beispiel belegt der Verband, dass Biogen zwar einzelne Apotheken mit Ware beliefere, gleichzeitig seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Bevorratung des Großhandels aber nicht nachkommt: Verbandschef Theo Hasse habe vergeblich versucht, über seinen Großhandel das Biogen-Präparat Tecfidera (Dimethylfumarat) zu beziehen. Er habe von Alliance erfahren, dass das Medikament nicht lieferfähig sei, da Biogen nur kontingentiert liefere.

Daraufhin habe sich Hasse an den Hersteller gewandt und die Auskunft bekommen, das Produkt sei in „jeder Menge“ direkt lieferfähig. Diese Information habe er an seinen Großhandel weitergegeben. Der habe bei Biogen bestellen wollen, aber lediglich zur Antwort bekommen, dass „keine Ware verfügbar“ sei. Auch der Versuch von Alliance, die Ware direkt für den Apotheker zu disponieren, sei abgelehnt worden. Letztlich habe der Apotheker die Ware direkt bestellt – und am Folgetag erhalten.

„Hier fragen wie uns, wie das letztlich zusammen passt“, heißt es in dem Brief an Biogen. Der Apothekerverband sieht die Pflicht des Herstellers zur Großhandelsbelieferung verletzt. Im Arzneimittelgesetz (AMG) ist geregelt, dass Hersteller „im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten“ müssen.

„Die gesetzlichen Vorschriften, hier § 52b AMG, sind eindeutig. Die daraus resultierenden Verpflichtungen für Sie als Unternehmer auch“, schreibt Geschäftsführer Bernd Hammer in dem offenen Brief an das Unternehmen. „Sowohl im Sinne der ordnungsgemäßen, gesetzlich verankerten Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln, als auch im Interesse eines störungsfreien Ablaufs und wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes in unseren Mitglieds-Apotheken protestieren wir gegen diese von Ihnen praktizierte Geschäftspolitik.“ Biogen war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Beim LAV geht man davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. „Nach unserer Wahrnehmung häufen sich solche Vorgänge in der letzten Zeit“, sagt Hammer. Entsprechende Berichte aus der Mitgliederschaft des Verbandes gebe es mehr als reichlich.

„Wir sind der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist“, so Hammer. Die sich immer stärker einschleichende Praxis der Hersteller, Ware beim Großhandel zu kontingentieren oder sogar nur noch die Apotheke direkt zu beliefern, mache den Apotheken eine schnelle und ordnungsgemäße Versorgung der Patienten unnötig schwer. Sie erzeuge einen so nicht mehr hinnehmbaren Mehraufwand, der zusätzlich wirtschaftliche Nachteile für die Apotheke verursache.

Die Kontingentierung führe regelmäßig „nicht nur zu Unverständnis bei Patienten und Ärzten, sondern in vielen Fällen, bei denen der Apotheker dann die Nichtverfügbarkeit des Arzneimittels gegenüber der Krankenkasse angibt, mindestens zu unangenehmen Nachfragen, manchmal auch zu belastenden Retaxationen gegenüber der Apotheke“, schreibt Hammer.

Allerdings: Die Verletzung der Belieferungspflicht ziehe keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen nach sich, so Hammer. Deshalb habe man sich dazu entschieden, „unseren Unmut über diese Vorgehensweise“ öffentlich zu machen und damit auf diesen Missstand hinzuweisen. Auf diese Weise will man auf das Problem aufmerksam machen. Ziel sei es, für die Durchsetzung der geltenden Regelung zu sorgen.

Den Brief hat der LAV auch an die Techniker Krankenkasse (TK), bei der der betroffene Patient versichert ist, den Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Alliance Healthcare, den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen und die ABDA weitergeleitet.

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