Apothekensoftware

Awinta schaltet Austausch-Funktion ab

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Berlin -

Ein Rezept mit einem Produkt bedrucken und gleichzeitig ein anderes Präparat abgegeben – das geht mit den Programmen von Awinta seit Jahresbeginn nicht mehr. Die Funktion „Gegeben anstatt“ wurde komplett ausgeschaltet; auch die Stückelung geht damit nicht mehr. Im Rahmen des geplanten Updates zur Umstellung auf die achtstellige PZN seien „vor dem Hintergrund einer Vereinheitlichung der Systeme verschiedene Funktionalitäten gleichgezogen“ worden, heißt es beim Marktführer knapp. Andere Softwarehäuser hatten dieses Modul zwar bereits vor Jahren eingeschränkt, haben es aber bislang noch nicht komplett abgeschaltet.

Vor drei Jahren hatte der Austausch von Großpackungen durch mehrere kleinere Packungen für Schlagzeilen gesorgt. Die ARD-Sendung „report München“ hatte im Juli 2009 über die angeblich gängige Praxis berichtet, bei der Apotheker vom günstigeren Einkaufspreis profitierten.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte daraufhin um Stellungnahmen gebeten.Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte alle Softwarehäuser aufgefordert, das Stückeln nicht mehr aktiv zu empfehlen. Die Anbieter hatten die Funktion daraufhin eingeschränkt, jedoch nicht komplett gelöscht.

Später machte die Funktion vor allem bei der Abrechnung des Herstellerrabatts Probleme. Kleinere Hersteller und Reimporteure hatten moniert, dass sie den Zwangsrabatt für Packungen zahlen mussten, die gar nicht abgegeben wurden. 30.000 falsch bedruckte Metoprolol-Rezepte waren aufgefallen, weil dem AOK-Rabattpartner Betapharm der Abschlag für gar nicht verfügbare Arzneimittel in Rechnung gestellt wurde.

Zum Jahreswechsel wurden in der Software übrigens weitere wichtige Änderungen vorgenommen: So wurden die achtstellige PZN eingeführt und das neue Fixhonorar von 8,35 Euro eingespielt. Außerdem wurden alle Tilidin/Naloxon-haltigen Produkte mit schneller Wirkstofffreisetzung als Betäubungsmittel (BtM) gekennzeichnet. Die Umstellung lief weitgehend reibungslos.

Schon im Februar gibt es die nächste Runde: Dann muss neben Einkaufs- und Abgabe- auch der Erstattungspreis gelistet werden. Je nachdem, ob sich Kassen oder Leistungserbringer durchsetzen, müsste dann auch das Apothekenhonorar auf dieser Basis neu berechnet werden.

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