Arzneimittelerstattung

Allianz: Direktabrechnung ab 750 Euro

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Privatversicherte der Allianz, die teure Arzneimittel verordnet bekommen, müssen künftig nicht mehr in Vorkasse gehen. Seit Anfang Mai gilt ein neuer Rahmenvertrag der Krankenversicherung und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Ab einer Rechnungssumme von 750 Euro kann die Apotheke direkt mit der Allianz abrechnen, sofern sie dem Vertrag beigetreten ist und zusammen mit dem Versicherten einen entsprechenden Antrag gestellt und genehmigt bekommen hat.

Vor einem Jahr hatten Allianz und DAV einen entsprechenden Modellversuch in Bayern gestartet. Im Dezember 2009 hatte die Krankenversicherung zunächst mit der Europa Apotheek Venlo eine Vereinbarung geschlossen, um ihren Versicherten die Vorkasse zu ersparen. Für die Apotheken vor Ort war dieser Service nicht vorgesehen. Nach massiven Protesten der Apotheker waren dann Gespräche mit dem DAV aufgenommen worden.

Die Summe der gleichzeitig eingereichten Rezepte muss nach der neuen Vereinbarung mindestens 750 Euro betragen; im Modellversuch waren es noch 1000 Euro gewesen. Im Vorfeld muss genau festgelegt werden, auf welche Präparate beziehungsweise Wirkstoffe sich die Direktabrechnung bezieht.

Die Apotheke schickt dann das Formular mit den bezogenen Arzneimitteln an die Versicherung. Die Allianz erstattet die Kosten, abzüglich des Selbstbehalts des Patienten beziehungsweise tariflicher Leistungsausschlüsse. Den Eigenanteil muss die Apotheke dann mit dem Versicherten abrechnen. Durch das Modell sollen nicht nur die Versicherten entlastet werden, sondern auch die Apotheken vor Forderungsausfällen geschützt werden.

 

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