Apothekenbetriebsordnung

Rezepturen müssen plausibel sein

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Bei einigen Substanzen muss der Trocknungsverlust berücksichtigt werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Seit Inkrafttreten der Apothekenbetriebsordnung müssen Apotheken die Plausibilitätsprüfung dokumentieren.

Mit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung gab es auch Neuerungen im Bereich der Rezeptur. Seit Juni müssen Apotheken eine Plausibilitätsprüfungen durchführen. Worauf Apotheker jetzt achten müssen und welche Schwierigkeiten es bei der Umsetzung gibt, erklärt Fachapothekerin Sabine Ellsässer.