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APOTHEKE HEUTE

Notdienst in der Apotheke: Steuerfreie „SFN-Zuschläge“ nutzen

Nordkirchen -

Nahezu jede Apotheke ist früher oder später mit dem Notdienst dran. Das Problem ist: Die Arbeit fällt auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht an, weshalb Mitarbeiter meist ungern den Notdienst übernehmen. Doch hier kann der Apotheker nachbessern und die Arbeitsmoral steigern. Er kann nämlich nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfreie Zuschläge auszahlen, die oft auch sozialversicherungsfrei sind.

Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert mögliche Vorgehensweisen. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.

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