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APOTHEKE HEUTE

NachwG zum 01.08.2022 geändert: Wer schreibt, der bleibt – wer es nicht tut, riskiert ein Bußgeld

Nordkirchen -

Zum 01.08.2022 wurde auch im deutschen Arbeitsrecht die EU-Richtlinie 2019/1152 umgesetzt. Sie will laut Gesetzgeber „transparente und vorhersehbare Beschäftigung fördern“ und sieht dazu vor, dass Arbeitnehmer schriftlich über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet werden. Betroffen hiervon sind Arbeitsverhältnisse, die nach dem 01.08.2022 beginnen. Aber auch Arbeitnehmer, die schon jetzt in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen entsprechend unterrichtet werden, wenn sie ihren Arbeitgeber dazu auffordern. Für Apotheker besteht also auf jeden Fall Handlungsbedarf.

Die aktuelle September-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, was jetzt zu tun ist. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=765222.

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