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APOTHEKE HEUTE

So setzen Sie rechtssicher ein Hausverbot in der Apotheke durch

Nordkirchen -

Der Kunde und Patient ist König, aber in der Apotheke muss man sich nicht alles gefallen lassen. In der COVID-19-Krise wurde bei Einführung der Maskenpflicht sogleich die Frage laut, ob Personen, die keinen Mund- und Nasenschutz tragen wollen, vom Aufsuchen der Apotheke abgehalten und ggf. mit einem Hausverbot belegt werden dürfen. Auch Kunden, die z. B. randalieren, ausfällig werden oder etwas stehlen, sind in der Apotheke nicht gern gesehen. Müssen Apotheken solche „Problemkunden“ bedienen?

Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, wie Sie Ihr Hausrecht rechtssicher wahrnehmen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.

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