IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Sicherheit bietet nur spezielles Apothekerkonzept

Nordkirchen -

Die Betriebshaftpflicht gilt als Pflichtversicherung für den Apotheker. Zusätzlich sind die Werte-/Inhaltsversicherung, Ertragsausfall- und Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Hier gilt: Je detaillierter die einzelnen Leistungsfälle bezogen auf den Tagesablauf eines Apothekers aufgeführt sind, desto sicherer können Sie sein, auch eine Leistung zu erhalten. Was nicht aufgeführt ist, wird erfahrungsgemäß nicht bezahlt. Es geht nur derjenige sicher, der ein spezielles Apothekerkonzept abschließt.

Die aktuelle August-Ausgabe von „Apotheke heute“ stellt Ihnen die Details vor, auf die Sie bei Abschluss einer Versicherung achten sollten. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.

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