Im Laufe der Jahre sammeln sich viele Unterlagen an, sodass der Platz knapp wird. Es stellt sich somit die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen ab 2016 nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind und vernichtet werden können.
Antworten gibt die aktuelle Februar-Ausgabe von „Apotheke heute“. Zusätzlich erhalten Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht „2016: Das darf jetzt in den Reißwolf“, die Ihnen das „Ausmisten“ erleichtert. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.
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