Das Werberecht für Apotheken ist durch zahlreiche „Spielregeln“ reglementiert. Über die Vorgaben der eigenen Berufsordnung hinaus sind u. a. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Apothekengesetz (ApoG) zu beachten. Dennoch steht dem Apotheker eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, sich aktiv dem Wettbewerb zu stellen und erfolgreiche Maßnahmen zur Kundenbindung durchzuführen. Ob Preis-, Bonus- und Rabattwerbung, Anzeigengestaltung oder Apothekenbezeichnung: Wer sich an die Regeln hält, kann sich viel Ärger ersparen.
Die aktuelle März-Ausgabe von „Apotheke heute“ zeigt, welche das sind. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.
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