Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mit der europarechtlich garantierten Warenverkehrsfreiheit zu vereinbaren. Die Folge ist, dass im europäischen Ausland sesshafte Versandapotheken u. a. Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen – deutsche (Versand-)Apotheken hingegen nicht. Diskriminiert das nicht die inländischen Apotheken? Wie geht es jetzt weiter? Kann man den Versandhandel einfach verbieten? Droht jetzt ein Apothekensterben? Was können die deutschen Apotheker tun?
„AH Apotheke heute“ berichtet in der aktuellen Dezember-Ausgabe ausführlich über das Urteil des EuGH vom 19.10.2016 und gibt Antworten auf die brennendsten Fragen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.
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