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APOTHEKE HEUTE

Die neuen Antikorruptionsparagrafen werden „scharf gestellt“: Das sollten Apotheker wissen

Nordkirchen -

Nach zähem Ringen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 14. April 2016 das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ (Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen) beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde entschärft – und davon profitieren in erster Linie die Apotheker. So wurde z. B. die bisher vorgesehene Bezugnahme auf die Verletzung einer „berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ ersatzlos gestrichen.

Was sich sonst noch geändert hat und was Sie unbedingt beachten sollten, erfahren Sie in der aktuellen Juni-Ausgabe von „Apotheke heute“. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.

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