Mit dem durch das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ (E-Health-Gesetz) neu geschaffenen § 31a Sozialgesetzbuch V haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, seit dem 01.10.2016 gegenüber einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
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