EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportmöglichkeit dürfen ohne gewisse zusätzliche Voraussetzungen nur noch bis Ende 2016 eingesetzt werden. Stellen Sie deshalb jetzt die Weichen, um allen Anforderungen der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzministeriums (BMF) gerecht zu werden.
Die aktuelle September-Ausgabe von „Apotheke heute“ gibt Ihnen einen Überblick, worauf Sie achten müssen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.
IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 922-0
Telefax: 02596 922 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.iww.de