Das Werberecht für Apotheken ist durch zahlreiche „Spielregeln“ reglementiert. Über die Vorgaben der eigenen Berufsordnung hinaus sind u. a. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Apothekengesetz (ApoG) zu beachten. Dennoch steht dem Apotheker eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, sich aktiv dem Wettbewerb zu stellen und erfolgreiche Maßnahmen zur Kundenbindung durchzuführen. Das gilt sowohl für die Warenpräsentation in der Apotheke als auch für die Werbung in Arztpraxen. Vorsicht ist vor übertriebener Werbung geboten.
Mit „Apotheke heute“ sind Sie auf der sicheren Seite! Die aktuelle Juli-Ausgabe zeigt Ihnen anhand vieler Praxisbeispiele, was in der Apothekenwerbung möglich ist. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=815916.
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