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BMG: Betrugsanzeige gegen Ex-KBV-Chef Köhler

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Berlin -

Gegen den früheren Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, bereitet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine dritte Anzeige wegen Betrugs vor. Bei der aktuellen Anzeige geht es um Betrug und Untreue mit Bezug auf bestehende Altersversorgungszusagen. Köhler soll das BMG als Aufsichtsbehörde über die Höhe der Zusagen getäuscht haben. Damit erhöht das BMG den Druck auf die KBV und ihren früheren Vorsitzenden.

Demnächst liegen somit drei Anzeigen des BMG gegen den Ex-KBV-Chef vor. Bereits Ende 2015 hatte Gröhe Köhler angezeigt wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und in einer zweiten Anzeige wegen Betrugs mit Bezug zu Mieterdarlehen im Zusammenhang mit den Immobiliengeschäften der KBV.

In die Schlagzeilen geraten war Köhler bereits 2014 wegen angeblicher Rentenbezüge in Höhe von jährlich 270.000 Euro. Schon zwei Jahren zuvor war öffentlich auch über Köhlers Gehalt diskutiert worden. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte die geplante Erhöhung auf 350.000 Euro Jahresgehalt kritisiert Die KBV hatte daraufhin eine Anpassung vorgenommen, das Gehalt soll trotzdem 320.000 Euro betragen haben.

Mit der neuen Klage versucht das BMG die Aufklärung der Vorgänge auch um die Immobiliengeschäfte der KBV während der Ära Köhler voranzutreiben. Anfang Februar rückten die Ermittler aus und durchsuchten Büros der KBV in Berlin. Mails und Unterlagen wurden sichergestellt.

Der Vorwurf des BMG lautete im Dezember 2015 auf „Untreue in besonders schwerem Fall“. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hält Köhler unter anderem vor, neben einem stattlichen Gehalt einen regelmäßig gezahlten Mietkostenzuschuss von der KBV von netto 1500 Euro im Monat erhalten zu haben. Insgesamt habe sich der Zuschuss auf 96.000 Euro belaufen.

Im letzten September hatten die auch Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) Strafanzeige gegen Köhler und den Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, gestellt. Die KBV selbst hatte Medienberichten zufolge die Untreuevorwürfe untersuchen lassen.

Der KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden fasste die Ergebnisse zusammen: „Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe bestehen, dass Pflichtverletzungen vorliegen, Vereinbarungen sittenwidrig sind, ein leider inzwischen wohl verjährter Vorwurf der Untreue im Amt besteht, pflichtwidrig Zahlungen geleistet, uneidliche Falschaussagen vor Gericht getätigt wurden etc.“

Köhler hatte im November 2013, kurz vor seinem 53. Geburtstag, einen schweren Herzinfarkt erlitten und war daraufhin von seinem Amt zurückgetreten. Er war gut neun Jahre lang Vorstandschef der KBV.

Köhler galt während seiner Amtszeit als starker KBV-Chef. Er hatte dafür gesorgt, dass sein Verband 2010 eine Immobilien- und Vermietungsgesellschaft übernahm. Ein Jahr später war die Gesellschaft jedoch überschuldet. Der KBV droht nun ein Millionenschaden. Es wurden Haftungsrisiken von 57,3 Millionen Euro angehäuft.

In die Kritik gerieten auch verlustreiche Wertpapiergeschäfte der KBV. Dabei hat die KBV nach Ansicht der Bundesregierung allerdings nicht gegen die damals gültigen Anlagekriterien verstoßen. Die KBV hatte im Jahr 2006 mit dem Kauf von Wertpapieren der isländischen Glitnir Banki einen Verlust von knapp einer Million Euro erlitten.

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