Pharmamarketing

BGH: Ärzte-Korruption ist keine Straftat APOTHEKE ADHOC, 22.06.2012 12:26 Uhr

Berlin - Ärzte, die Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen, machen sich nicht der Korruption strafbar. Auch die Mitarbeiter der Hersteller können nicht wegen Bestechung belangt werden. Das geht aus einem lang erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hervor.

In der Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen zu den Verflechtungen von Ärzten und Pharmaherstellern heißt es, der niedergelassene Vertragsarzt sei weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Krankenkassen zu behandeln. Ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, muss laut BGH der Gesetzgeber entscheiden. Das Urteil war in der Branche mit Spannung erwartet worden.

Verhandelt wurde über einen Fall, indem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von etwa 18.000 Euro übergeben hatte. Sie war wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Übergabe des Schecks hatte ein als Verordnungsmanagement bezeichnetes Prämiensystem zugrunde gelegen. Dieses sah vor, dass Ärzte als Prämie für die Verordnung von Arzneimitteln des betreffenden Unternehmens 5 Prozent des Herstellerabgabepreises erhalten sollten. 

Eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr hätte laut BGH vorausgesetzt, dass der Arzt entweder Amtsträger ist oder als Beauftragter der Krankenkassen tätig wird. Beides sei nicht der Fall, entschieden die elf Richter des Großen Senats. Die Kassenärzte seien nicht dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.

„Der freiberuflich tätige Kassenarzt ist weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde“, so die Richter. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient sei „wesentlich von persönlichem Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet, die der Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend entzogen ist“. Zudem müsse die Krankenkasse den Arzt, den der Versicherte wählt, akzeptieren.

 

 

APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 9 Kommentare
  • 23.Juni 2012, 17:23Uhr
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    #9Das ist gerecht??????????

    Wenn Ärzte keine Beauftragten der Krankenkassen sind, dann sind wir es erst recht nicht.!! Das sollte an dieser Stelle geklärt werden. Also steht mir HAP OHNE 70 cent zu. Basta!

  • 23.Juni 2012, 11:42Uhr
    Community Mitglied

    #8Wenn..

    Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Ist doch der Hammer oder ?

  • 22.Juni 2012, 23:31Uhr
    Community Mitglied

    #7ich verstehe die Welt nicht mehr

    wann wache ich endlich aus diesem (rechtlichen) Alptraum der Ungerechtigkeit auf?

  • 22.Juni 2012, 16:32Uhr
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    #6 5 % auf Rx für nix !

    Eigentlich ist so eine plumpe Form der Bestechung nicht faßbar. Da muß noch geprüft werden, ob es sich um Korruption handelt ? Haben wir schon griechische Verhältnisse?

  • 22.Juni 2012, 16:23Uhr
    Community Mitglied

    #5Wiso ?

    @3 Wer sagt denn, dass die Beschränkung der Einkaufsrabatte auf 3% verfassungskonform ist und nicht eine unberechtigte Einschränkung der Berufsausübung darstellt, hat das mal einer geprüft....

  • 22.Juni 2012, 15:12Uhr
    Community Mitglied

    #4Kassenzulassung?

    Kann mir jemand sagen, wie die sog. "Kassenzulassung" niedergelassener Fachärzte derzeit vertraglich gestaltet ist? Die erhält man ja eigentlich durch die KVen, oder? Wieso um alles in der Welt steht da nicht drin, dass man KEINE Zuwendungen jedweder Art annhemen darf? Dann hätte der Rechtsstaat viel Geld gespart und die "schuldigen" mEdiziner hätten ihre Vertragsstrafe bzw. den Verlust der Zulassung ohne jede Hürde kassieren können! Sollte ich Recht haben, verstehe ich dies noch viel weniger, als das o.g. Urteil des BGH.

  • 22.Juni 2012, 14:32Uhr
    Community Mitglied

    #3Wie bitte ?

    "Der Gesetzgeber muß erst klären ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig" ist......Also ich bin an bestimmte maximale Rabatte (ApU +70 Cent) gebunden, aber wenn eine Firma 5% vom Herstellerabgabepreis an jemanden bezahlt ist das noch nicht strafwürdig? Ich verstehe es nicht mehr..

  • 22.Juni 2012, 12:47Uhr
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    #2Was?

    Wir, also Apotheker, Ärzte & co., sind keine Beauftragten der Krankenkassen??? Lass das mal nicht die AOK hören!

  • 22.Juni 2012, 12:40Uhr
    Community Mitglied

    #1gott sei dank...

    ich dachte schon, dass die kleinen zuwendungen jetzt eingestellt werden müssten. ich bin sehr froh, dass meine konditionen schlechter geworden sind und damit gelder frei werden, um diese gesetzeskonforme art der unterstützung zu ermöglichen. nur, warum dann die EDV zertifizieren?