Vogelgrippe

Freiland-Eier: Stallfrist endet – oder nicht?

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Schwerin -

Die Vogelgrippe zwingt seit fast drei Monaten Hausgeflügel in vielen Regionen Europas in die Ställe. Vor allem im Norden Deutschlands schauen Erzeuger von Freilandeiern gebannt auf die erste Februarwoche. Dann endet in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die Zwölf-Wochen-Frist, in der Eier noch als Freilandeier verkauft werden dürfen, obwohl die Hennen im Stall bleiben müssen.

Die beiden norddeutschen Bundesländer waren die ersten, in denen landesweit eine Stallpflicht angeordnet wurde. Andere Länder und Landkreise folgten. Von der Geflügelpest verschont blieb bisher nur das Saarland.

Viele Halter von Freilandhennen sind verzweifelt. Nur Bio-Betriebe haben das Problem nicht, Bio-Eier bleiben bio. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Anteil der Freilandeier mit 48 Prozent überdurchschnittlich hoch. In Schleswig-Holstein sind laut Kieler Agrarministerium nur 14 Prozent der Legehennenplätze mit dem Ausgang ins Freie verbunden. EU-weit rechnet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit 50 Millionen Freilandhennen. „Der Löwenanteil ist von der Stallpflicht betroffen“, sagte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Etwa 40 Millionen Hennen sind seit Wochen eingesperrt. Bislang wurde die Vogelgrippe in 23 europäischen Staaten nachgewiesen.

„Wir sind in großer Not“, sagte Marlies Grünwoldt, Chefin der Pisedeer Marken-Ei GmbH bei Malchin von der Mecklenburgische Seenplatte, einem 100 Jahre alten Familienbetrieb mit 25 Angestellten. Sie befürchtet, im Februar keine Eier mehr verkaufen zu können, denn sie sei im Handel nicht mit Eiern aus Bodenhaltung gelistet – und sie bekomme auf die Schnelle gar keine Verpackungen für Bodeneier. Auch wäre die finanzielle Einbuße nicht zu verkraften. Für ein Ei aus Bodenhaltung gibt es drei bis fünf Cent weniger als für Freilandeier. „Uns trifft es hart, obwohl wir hier gar keine Vogelgrippe haben.“ <--neueseite--

ZDG-Präsident Ripke sagte: „Wir haben die Stallpflicht gefordert.“ Es existiere keine andere Möglichkeit, etwa Impfstoffe, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Für die Legehennenhalter sei es schwierig: „Aber es gibt wesentlich mehr Masttiere als Legehennen“, sagte er. Um die Betriebe mit Freiland-Legehennen zu retten, ist jetzt die Politik gefragt. Der Konflikt zwischen Tierseuchenrecht und EU-Vermarktungsnorm müsse in Brüssel gelöst werden.

Eine unkonventionelle, aber juristisch korrekte Möglichkeit wäre, die Stallpflicht zu unterbrechen. Einige Nachtstunden würden reichen. Bei der Neuverhängung der Stallpflicht würde die Zwölf-Wochen-Frist neu beginnen. Eine Verbrauchertäuschung wäre das Ripke zufolge nicht. „Täuschung setzt einen Vorsatz voraus“, erläuterte er. Zudem sollten die sogenannten Kaltscharr-Räume, in denen die Hennen Frischluft und die Möglichkeit zum Scharren im Sand haben, bei der Berechnung der Stallfäche pro Huhn mitgezählt werden. In der konventionellen Haltung kommen neun Hennen auf einen Quadratmeter, in der Bio-Haltung sieben. Die Verbraucher wollten Freilandeier, dieser Trend sollte nicht unterbrochen werden, warnte Ripke.

Im Handel gibt es offenbar noch kein Konzept für das Ende der Freilandeier. „Diese Situation gab es noch nicht“, sagte der Sprecher einer großen Handelskette. Sollten die Freilandeier weniger werden, werde der Verbraucher zuerst zu Bio-Eiern greifen, dann zu Eiern aus Bodenhaltung. „Unterm Strich wird der deutsche Verbraucher nicht auf Eier verzichten“, sagte er. Richtig deklariert müssten die Eier jedoch sein. Bei der Nachfrage nach Geflügelfleisch gab es dem ZDG zufolge keinen Einbruch wegen der Geflügelpest. Die aktuellen Viren gelten für den Menschen als ungefährlich.

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