Keine Unterrichtsbefreiung

PTA-Klassen dürfen nicht zur Demo

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Berlin -

Um an der Protestveranstaltung in Stuttgart in der kommenden Woche teilnehmen zu können, hatten die PTA-Klassen der Kerschensteinerschule in Stuttgart beim Regierungspräsidium um Befreiung vom Unterricht gebeten. Doch die Erlaubnis wurde verweigert.

„Wir freuen uns grundsätzlich, dass Sie sich für politische Themen interessieren und sich im Rahmen einer Demonstration für Ihre Belange einsetzen wollen“, schreibt das Dezernat „Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrer“, um dann allerdings den Antrag auf Befreiung vom Unterricht sofort abzulehnen: Zwar sei das Demonstrationsrecht grundgesetzlich geschützt, die Schulbesuchsverordnung sehe jedoch keine Ausnahme von der Schulpflicht für Demonstrationen vor. Sonderregelungen gebe es zum Beispiel für die Teilnahme an den von der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten Lehrgängen, „aber eben nicht für Demonstrationen“.

Schulpflicht geht vor

Laut Behörde könnte die Schulleitung selbst „unter Umständen im Einzelfall eine Beurlaubung für eine Demonstration aussprechen“. Doch viel Spielraum sieht das Regierungspräsidium bei der Abwägung zwischen Demonstrationsrecht und Schulpflicht nicht: „In der Regel ist nach der Rechtsprechung das Demonstrationsrecht in der Zeit außerhalb des Unterrichts auszuüben und eine solche Beurlaubung kommt daher grundsätzlich nicht in Frage. Die Schulpflicht geht vor.“

Und selbst wenn die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an der Kundgebung vom Unterricht befreit würden, bestünde diese Möglichkeit für die Lehrkräfte nicht. „Diese haben die Dienstverpflichtung, den Unterricht abzuhalten. Wenn Lehrkräfte zu einer Demonstration gehen wollen, dann müssten sie das in der unterrichtsfreien Zeit tun.“

Zur Neutralität verpflichtet

Auch den Vorschlag der Schülerinnen und Schüler, den Besuch der Kundgebung als Unterrichtsgang zu deklarieren, lehnt das Regierungspräsidium ab: „Die Teilnahme an Demonstrationen ist nicht Teil des Bildungsplanes, daher kommt auch eine Teilnahme im Rahmen des Unterrichts nicht in Frage. Im Übrigen sind Schulen zur politischen Neutralität verpflichtet und es ist daher nicht möglich, im Rahmen des Unterrichts an Demonstrationen von Organisationen teilzunehmen, die berufsständische Interessen wahrnehmen.“

Gleiches gelte auch für den Vorschlag, die Demonstration als Schulausflug zu organisieren. „Die Teilnahme als außerunterrichtliche Veranstaltung an einer Demonstration ist wegen der Verpflichtung zu politischer Neutralität daher leider auch nicht möglich. Wir bedauern, Ihnen insoweit keine andere Nachricht geben zu können, hoffen aber, dass Sie Verständnis für die Rechtslage haben.“

Die PTA-Klassen hatten ihren Antrag damit begründet, dass sie sich so früh wie möglich über das künftige politische Geschehen informieren und sich für die berufliche Zukunft engagieren wollten. „Die Rede unseres Gesundheitsministers Karl Lauterbach auf dem deutschen Apothekertag bot uns viel Diskussionsstoff über die weitere Existenz der Apotheke vor Ort, die Vergütung und die Sicherheit unseres künftigen Arbeitsplatzes“, so die Klassen 1PA und 1PB in ihrem offenen Brief an den zuständigen Regierungsschuldirektor Dr. Volker Dangel.

Um die Behörde zu überzeugen, hatten sie neben dem Argumentarium auch einige Details zur Veranstaltung geschickt – bis hin zu den Namen der Klassenlehrerinnen, die als Begleitperson mitkommen sollten.

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