Die „Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands“ (APD) hat Grenzen für die Nutzung von Abholfächern in Apotheken definiert. Diese dürften unter anderem nicht außerhalb der Betriebsräume angebracht sein. Außerdem betonte der Zusammenschluss ehrenamtlicher Pharmazieräte und Amtsapotheker die Schranken für PTA. Die Ergebnisse der Tagung sind jedoch nicht verpflichtend, sondern gelten als Empfehlung.
Die APD traf sich im Oktober in Quedlinburg, unter anderem um über die Zukunft der Apotheke zu sprechen. Bei der Diskussion der eingereichten Fragen nahmen die Abholfächer einen breiten Raum ein. Die Gemeinschaft kam zum Schluss, dass sich Abholfächer in den Betriebsräumen der Apotheke befinden müssen. „Ein Betrieb außerhalb der Raumeinheit der Apotheke ist nicht möglich, auch nicht mit den Ausnahmen nach § 4 Abs. 4 ApBetrO und auch nicht mit einer Versanderlaubnis nach § 11a ApoG“, heißt es in der Resolution. Sämtliche Lagerungsbedingungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie anderer Rechtsvorschriften wie für Betäubungsmittel gelten demnach uneingeschränkt auch für die Abholfächer.
Eine Bestückung dieser Abholfächer müsse aus den Räumen der Apotheke erfolgen und sei nur durch pharmazeutisches Personal möglich. Eine Anbindung an einen Kommissionierautomaten mit direktem Zugriff auf das Warenlager sei nicht zulässig. Die für die Abholfächer vorgesehenen Arzneimittel seien vor der Bestückung oder vor der Einlagerung im Kommissionierautomaten vom pharmazeutischen Personal dieser Apotheke getrennt zu verpacken und mit Namen und Anschrift des Patienten zu versehen. „Die Bestückung darf nur nach Eingang der Bestellung in dieser Apotheke und gegebenenfalls Prüfung der Verschreibung im Original sowie der Gewährleistung der Beratung durch diese Apotheke – auch auf dem Wege der Telekommunikation – erfolgen.“
Bezüglich einer größeren Verantwortung für PTA schloss sich die APD der ABDA an: PTA dürften „in allen, einschließlich externen, Betriebsräumen der Apotheke nur unter der Aufsicht eines persönlich anwesenden Apothekers arbeiten“, heißt es. „Eine Vertretung des Apothekenleiters durch eine PTA ist unter keinen Voraussetzungen zulässig.“
Auch neue Dienstleistungen standen auf der Agenda. Für Impfungen etwa sei ein abgetrennter, für diesen Zweck geeigneter und von der Betriebserlaubnis erfasster Raum erforderlich, der – sofern nicht direkt durch die Offizin – ohne Betreten anderer Betriebsräume erreichbar sei. „Seine Wände und Oberflächen sowie der Fußboden müssen leicht zu reinigen sein.“ Impfen dürften nur geschulte Approbierte der jeweiligen Apotheke. „Notfallmaßnahmen müssen jederzeit möglich sein und Notfallmedikamente (Adrenalinkit) sind vorrätig zu halten.“
Generell sollten pharmazeutische Dienstleistungen durch das Personal der öffentlichen Apotheke erbracht werden. Bei der Frage nach der Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen außerhalb der Apothekenbetriebsräume müsse überlegt werden, ob es sich beispielsweise um eine an die Apotheke gebundene Leistung handele oder wie die Aufsicht oder der Datenschutz gewährleistet seien. Es bestehe immer die Gefahr, dass diese Dienstleistungen auch andere, eventuell sogar fachfremde Personen anbieten beziehungsweise von „kapitalkräftigen Unternehmen“ vermarktet würden.
In Quedlinburg wurde zudem ein neuer Vorstand gewählt. Der Vorsitzende Christian Bauer gab nach 16 Jahren Amtszeit an Marco Bubnick aus Schwerin ab. Zweite Vorsitzende ist Kerstin Schack aus Siegburg. Der bisherige Schatzmeister, Dr. Walter Taeschner, und der bisherige Beisitzer, Christian Züllich, wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Als neuer Beisitzer wurde Dr. Michael Sax aus Würzburg einstimmig nachgewählt.
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