Selbstbeteiligung

Bundesregierung hält an Zuzahlungen fest

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Berlin -

Die Praxisgebühr ist abgeschafft – weitere Änderungen bei den Zuzahlungen seien derzeit aber nicht beabsichtigt. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken mit. Die Oppositionspartei hatte gefordert, auch andere Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen abzuschaffen.

Die Zuzahlungen belasteten die Kranken übermäßig und hielten von der Therapietreue ab, kritisierten die Linken. Die Bundesregierung hält die Selbstbeteiligungen jedoch für zumutbar: Die Belastungsgrenzen – 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebenserhalt, bei Chronikern 1 Prozent – verhindern demnach, dass jemand finanziell überfordert werde.

In ihrer Anfrage erkundigte sich die Linksfraktion auch nach der Höhe der Zuzahlungen: 2011 hat ein Kassenpatient nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) durchschnittlich 75,42 Euro aus eigener Tasche gezahlt. Davon wurde der größte Teil (25,98 Euro) für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel ausgegeben. Für die ärztliche Behandlung wurden durchschnittlich 23,04 Euro und für Krankenhausbehandlungen 10 Euro gezahlt.

Insgesamt zahlten die GKV-Versicherten 5,3 Milliarden Euro an Zuzahlungen. Nach dem Wegfall der Praxisgebühr werde dieser Betrag der Linksfraktion zufolge bei etwa 3,5 Milliarden Euro liegen. Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung. Die Zuzahlungen seien grundsätzlich als Finanzierungsbeitrag zum Gesundheitswesen anzusehen.

Zudem hätten die Zuzahlungen eine wichtige Funktion als Steuerungsmechanismus, betont die Bundesregierung. Dies ließe sich am Arzneimittelbereich erkennen: Die seit 2007 geltenden Befreiungsmöglichkeiten haben demnach dazu geführt, dass Generika und Festbetragsarzneimittel verstärkt nachgefragt und verordnet wurden.

Die Linken hatten vorgeschlagen, die Zuzahlungen abzuschaffen und die entstehenden Kosten durch Beitragssteigerungen zu finanzieren. Dies ist der Bundesregierung zufolge eine „vereinfachte Betrachtung“, die zu kurz greife. Dabei werde nämlich die einhergehender Steuerungswirkung vernachlässigt.

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