EuGH Spezial

PGEU: Zurück zum Wesentlichen

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Der Europäische Apothekerverband PGEU fühlt sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt: „PGEU hat immer den Standpunkt vertreten, dass die Organisation des Gesundheitswesens auf nationaler Ebene erfolgen sollte. Wir sind froh, dass der Gerichtshof dem grundsätzlich zustimmt“, sagte PGEU-Generalsekretär John Chave gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Leider hat die EU-Kommission in den vergangenen drei Jahren so wenig Verständnis dafür gezeigt“, so Chave.

Nach dem Urteil blickt der Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union nach vorne: „Diese Fälle können wir jetzt hinter uns lassen und uns auf die wesentlichen Fragen konzentrieren, etwa wie Apotheker die Gesundheitssysteme sogar noch stärker unterstützen können“, sagte Chave.

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