Versorgungsgesetz

MVZ: Keine Daten zu Unabhängigkeit

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Seit Anfang des Jahres dürfen medizinische Versorgungszentren (MVZ) nur noch von Vertragsärzten und Krankenhäusern gegründet werden. Zudem muss die ärztliche Leitung bei angestellten Ärzten beziehungsweise Vertragsärzten liegen. Damit will Schwarz-Gelb die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen vor Kapitalinteressen sicherstellen. Einen Nachweis, dass diese Regelung ihren Zweck erfüllt, braucht es laut Bundesregierung nicht.

In einer Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach konkreten Anhaltspunkten für Einschränkungen bei der Therapiefreiheit von MVZ-Ärzten und Einflussnahme durch Investoren erkundigt. In ihrer Antwort räumt die Regierung ein, dass sich Beschränkungen der ärztlichen Unabhängigkeit „kaum datenmäßig erfassen“ ließen. Die Gesetzesänderung soll aber „bereits im Vorfeld“ Beschränkungen der ärztlichen Unabhängigkeit verhindern.

 

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