DocMorris-Pick-up

Garg: Rechtslage sticht politischen Willen

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Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein ist in der Pick-up-Falle: Eigentlich würde Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) die Abholstellen in Drogeriemärkten gerne komplett verbieten. Weil dies aber derzeit von der Bundesregierung nicht durchgesetzt wird, muss Garg Pick-up-Stellen erlauben - auch in Apotheken.

In Schleswig-Holstein fungieren seit Mai zwei DocMorris-Apotheken als Pick-up-Stellen für die gleichnamige niederländische Versandapotheke. Das Gesundheitsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein kann dagegen nichts unternehmen: Nach sorgfältiger Prüfung habe sich ergeben, dass keine rechtlichen Bedenken bestünden, so Garg gegenüber APOTHEKE ADHOC.

„Man muss aber unterscheiden zwischen dem politischen Willen und der derzeit geltenden Rechtslage“, stellt der Minister klar. Schleswig-Holstein habe einen einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz herbeigeführt, um Pick-up-Stellen komplett zu verbieten. Möglicherweise müsse der Beschluss präzisiert werden. Denn von Pick-up in Drogerieketten hält Garg erst recht nichts: „Arzneimittel sind keine Gummibärchen. Qualifiziertes Personal sollte für die Abgabe von Arzneimitteln verantwortlich sein. Dafür sind Apotheken da.“

Ob die Pick-up-Stellen in Apotheken bei dem Versuch stören, die Abholstellen grundsätzlich zu verbieten, will Garg nicht abschließend beurteilen: „Grundsätzlich sind die Gesundheitsminister der Länder der Auffassung, das Arzneimittel in die Apotheke gehören. Wenn die Bedenken gegen Abholstellen jetzt unterlaufen werden, indem sie von DocMorris genutzt werden, dann werden wir vielleicht eine andere Diskussion erleben“, so Garg.

Sein Haus wird sich weiter mit dem Pick-up-Konzept der Markenpartner befassen. Aus Sicht der Apothekerkammer Schleswig-Holstein verstoßen die DocMorris-Apotheken gegen die Apothekenbetriebsordnung, weil sie einen Teil des Betriebs einem Dritten übertragen. „Ich habe mit der Fachaufsicht besprochen, dass wir uns das noch einmal genau ansehen werden“, kündigte der Minister an. Selbstverständlich gelte auch in diesem Fall, dass nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen werden dürfe.

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