Verschreibungsverordnung

Bundesrat stimmt OTC-Pantoprazol zu

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Der Bundesrat hat heute der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Mit der Novelle wird der Wirkstoff Pantoprazol ab 1. Januar partiell aus der Rezeptpflicht entlassen: Künftig können Arzneimittel mit dem Protonenpumpenhemmer zur kurzzeitigen Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in Packungen von bis zu 14 Tabletten mit je 20 Milligramm Wirkstoff ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden.

Die Länderkammer stimmte auch der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTM-Gesetz) zu: Die synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“, die unter anderem in Kräutermischungen wie „Spice“ nachgewiesen wurden, werden nun dauerhaft dem BTM-Gesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe untersagt.

Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotenzials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung künftig als BTM eingestuft: Dazu zählen die zwei synthetischen Cannabinoide „JWH-019“ und „JWH-073“, die inzwischen zum Teil als Zusatz in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden, sowie Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

Der neue Wirkstoff Tapentadol, für den der Pharmahersteller Grünenthal die Zulassung beantragt hat, wird mit Wirkung zum 1. Juni 2010 in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen. Die sonstigen Änderungen treten zum 22. Januar in Kraft.

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