Apothekenpflicht

Kiefer kritisiert Klosterfrau

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Berlin -

Klosterfrau hat mit seinem OTC-Aufsteller in der Freiwahl für Aufsehen gesorgt. Der Tisch mit verschiedenen Erkältungspräparaten soll in der Wartezone vor dem HV-Tisch platziert werden. Der Patient sich das Medikament selbst aussuchen, die Leerpackungen werden am HV-Tisch gegen Originalware eingetauscht. Die Bundesapothekerkammer (BAK) kritisiert das Vorgehen des Kölner Herstellers und warnt vor einem Aufweichen der Apothekenpflicht.

„Ob ein Arzneimittel zur Sicht- oder zur Freiwahl gehört, ist nicht in das Belieben des Herstellers gestellt“, sagt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. „Die Freiverkäuflichkeit umgeht die Beratungs- und Informationspflicht der Apotheker.“ Die BAK spreche sich entschieden dagegen aus, „die Regelungen rund um die Apothekenpflicht aufzuweichen.“

Die Wettbewerbszentrale hatte die Aktion wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Selbstbedienungsverbot bei apothekenpflichtigen Produkten abgemahnt: Der ungehinderte Zugriff auf apothekenpflichtige Produkte solle durch das in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelte Selbstbedienungsverbot bei OTC-Produkten verhindert werden, so die Argumentation.

Klosterfrau will sich zu der Aktion nicht äußern, hat laut Wettbewerbszentrale aber bis zum Ablauf der Frist keine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Streit könnte somit vor Gericht ausgetragen werden. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) will den Ausgang des Verfahrens abwarten.

OTC-Dummys in der Freiwahl?

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