Apothekenhonorar

BMG: Über Geld spricht man nur

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Berlin -

Die ABDA will in Berlin weiter auf breiter Front für Honorarerhöhungen kämpfen – die Apotheker glauben eher nicht an einen Erfolg. Tatsächlich lässt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage zwischen den Zeilen durchblicken, dass die Regierung aktuell nicht plant, den Apothekern mehr Geld für gleiche Leistung zu geben.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Ingrid Fischbach (CDU) hatte den Apothekern in der vergangenen Woche zumindest ein bisschen Mut gemacht. Zwar habe man das Apothekenhonorar im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) nicht aufgegriffen, werde aber im Laufe der Beratungen gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auch diese Frage erörtern, sagte Fischbach beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK).

Das BMWi hatte anschließend erklärt: „Derzeit wird allgemein geprüft, ob sich aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welches in Federführung beim BMG liegt, ein Änderungsbedarf für die Arzneimittelpreisverordnung ergibt“, so das BMWi.

Das BMG wollte auf Nachfrage nicht konkret werden, ob aktuell über eine Anpassung des Apothekenhonorars diskutiert wird oder nicht, etwa in den Bereichen Rezeptur oder BtM-Abgabe. Das Ministerium antwortet zunächst mit Allgemeinplätzen: Dass eine flächendeckende und sichere Arzneimittelversorgung für die Patienten maßgeblich sei und die freiberuflich tätigen Apotheker dazu einen wichtigen Beitrag leisteten, heißt es aus Gröhes Haus. Der Gesetzgeber habe mit der Apothekenpflicht, dem Schutz der Freiberuflichkeit und staatlich garantierten Vergütungen für die Apotheken den Rahmen geschaffen, heißt es weiter.

Anschließend holt das CDU-geführte BMG noch einmal das Wirtschaftsressort des Koalitionspartners ins Boot und verweist auf § 78 Arzneimittelgesetz (AMG). Demnach sei das BMWi ermächtigt, im Einvernehmen mit BMG durch Rechtsverordnung die Preisspannen der Apotheken festzusetzen.

Wiederum im Einvernehmen seien die Ministerien ermächtigt, „durch Rechtsverordnung den Anteil des Festzuschlags, der nicht der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes dient, entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen“, so das BMG. Auch das ist aus dem Gesetz zitiert. Das BMG vergisst aber nicht den Hinweis, dass die Preise und Preisspannen „den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen“ müssten.

Damit ist der Teppich gelegt zu folgender abschließenden Aussage: „Fragestellungen zum Preisgeschehen inklusive Vergütung von Apotheken werden im Zusammenhang mit anderen, den pharmazeutischen Themenbereich betreffenden Fragen zu diskutieren sein“, so das BMG.

Neben der für einen laufenden Gesetzgebungsprozess sehr zukunftsorientierten Formulierung „werden zu diskutieren sein“ ist der anschließende Verweis auf den Gesetzentwurf ein Fingerzeig. Denn darin gibt es aktuell keine „anderen, den pharmazeutischen Themenbereich betreffenden Fragen“, die etwas mit dem Apothekenhonorar zu schaffen haben.

Man kann die Aussage auch so verstehen: Wenn im Rahmen der Gesetzgebung weitere Leistungen der Apotheken festgeschrieben werden, wird auch über deren Vergütung gesprochen. Das ist zwar mit Blick auf die ABDA-Ideen zur Stärkung des Pharmazeutischen ermunternd, aber nicht hinsichtlich der derzeitigen Honorierung.

Die Apotheker machen sich insgesamt wenig Hoffnung auf eine Honorarerhöhung: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 42 Prozent der Teilnehmer an, der Zug sei längst abgefahren, 35 Prozent waren der Meinung, für eine Anpassung der Vergütung gebe es keine Mehrheiten. Für 15 Prozent sind Last-Minute-Erfolge immer denkbar, 7 Prozent rechnen nach den jüngsten Äußerungen aus der Politik fest mit Nachbesserungen beim Apothekenhonorar.

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