Verblisterung

Blisterverband schießt gegen Kammer

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„Veraltet“, „unwahr“, „abenteuerlich“ - das gemeinsame Positionspapier von Ärzte- und Apothekerkammer in Brandenburg ist bei Blisterzentren und Herstellern von Blistersystemen auf Kritik gestoßen. Auch der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) schießt zurück: Die Ablehnung des maschinellen Verblisterns entbehre jeglicher Grundlage, sagt Verbandschef Hans-Werner Holdermann.

„Kammer-Egoismen“ und „Besitzstandwahrung“ verhinderten Fortschritte wie eine verbesserte Therapietreue und verringerte Folgekosten, so Holdermann. Der BPAV-Chef weist die Kritikpunkte der Ärzte und Apotheker zurück: Statt wie dargestellt höchstens 400, verblistere sein eigenes Blisterzentrum mehr als 13.000 verschiedene Präparate - grundsätzlich sei jedes Blisterzentrum verpflichtet, bei entsprechenden Verordnungen alle blisterfähigen Arzneimittel anzubieten.

Bei Medikationsänderungen werden die neuen Blister laut Holdermann innerhalb von 24 Stunden ausgeliefert. Und auch die Bedenken der Kammern bei der Haftung weist man beim BPAV zurück: Der pharmazeutische Unternehmer hafte grundsätzlich gegenüber den Patienten, gegebenenfalls müsse der Hersteller Ansprüche gegenüber den Blisterzentren geltend machen, so Holdermann. Beim BPAV prüft man derzeit rechtliche Schritte gegen die Kammern.

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