Apothekenhonorar

Notdienstpauschale gilt ab August

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Berlin -

Ab August sollen Notdienste pauschal vergütet werden. Die Koalition hat dem Gesundheitsausschuss heute einen dementsprechenden Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) vorgelegt. Demnach weist der Gesetzgeber aufgrund der Umrechnung der Festbeträge auch auf eine „Vorlaufzeit“ hin. Im Herbst dürfte es somit zu den ersten Zahlungen aus dem Notdienst-Fonds an die Apotheker kommen.

Im Regierungsentwurf war nicht erwähnt worden, wann das ANSG in Kraft treten soll. Aus Koalitionskreisen hatte es jedoch geheißen, dass man das Gesetz in die letzte Bundesratssitzung am 5. Juli einbringen wolle. Stimmt der Bundesrat zu, soll das Gesetz nur kurze Zeit später in Kraft treten: „Dieses Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft“, heißt es in dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen.

Somit wird jeder Notdienst, der nach dem 1. August geleistet wird, pauschal vergütet. In der Begründung weist Schwarz-Gelb jedoch darauf hin, dass durch die Anpassung des Fixhonorars um 16 Cent alle Apothekenverkaufspreise umgerechnet werden müssen.

„Die Finanzierung des Zuschusses [...] erfolgt über eine Erhöhung des Festzuschlags [...] um 16 Cent. Diese Erhöhung ist bei den Festbeträgen für Arzneimittel zu berücksichtigen und bedarf daher zur Umsetzung durch die Vertragspartner einer entsprechenden Vorlaufzeit.“

Wie lange die Umrechung der Festbeträge dauert, ist noch unklar. Der GKV-Spitzenverband ist dafür verantwortlich, hat darin aber Erfahrung: Zuletzt wurden die Festebträge aufgrund der Anpassung des Fixums um 25 Cent umgerechnet.

Die ersten Zahlungen an die Apotheken werden aber erst später erfolgen: Im Gesetz wurde schließlich festgehalten, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Apotheken quartalsweise vergüten soll.

Stimmen der Gesundheitsausschuss und später das Plenum des Bundestages diesem Antrag zu, steht somit auch fest, dass alle Apotheken ab dem 1. August 16 Cent pro abgegebenem Arzneimittel auf PKV-Rezept an den Fonds abführen müssen. Und: Ab dann darf der DAV die Apotheken und deren Zahlungsmoral kontrollieren.

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