Apothekenhonorar

Kassen: Höheres Fixum wäre kontraproduktiv

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Berlin -

Der Kassenabschlag wurde festgeschrieben, das Apothekenhonorar bleibt unverändert. Und die Apotheker fordern vorerst kein höheres Honorar, sondern ein neues Rechenmodell. Lachen sich die Kassen ins Fäustchen? Sind sie überrascht? „Weder das eine noch das andere“, beteuert eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Mehr Geld – etwa für das Medikationsmanagement – würden die Kassen aber nur für eine höhere Qualität ausgeben. Denn eine Dynamisierung ist aus Sicht der Kassen schon heute möglich.

Ohne zusätzliche Leistung kann es aus Sicht der Kassen auch kein Honorarplus für die Apotheken geben: „Derzeit wird die pharmazeutische Beratungsleistung des Apothekers sowie der logistische und organisatorische Aufwand angemessen vergütet. Zukünftige Honorarerhöhungen sind nur bei einem Nachweis über einen gestiegenen Aufwand und gestiegene Kosten gerechtfertigt“, so die Sprecherin.

Basis für eine Weiterentwicklung des Honorars müsse die derzeitige Vergütung sein, stellt der GKV-Spitzenverband klar. „Wichtige Voraussetzung ist hierbei, Klarheit über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auf Grundlage von repräsentativen Daten zu schaffen. Allein die Behauptung höherer Kosten und Aufwände reicht nicht.“

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte bei der letzten Honoraranpassung der Apotheker im Jahr 2013 zunächst die gestiegenen Kosten mit der positiven Entwicklung des Rohertrags verrechnet. Die Apotheker hatten dies als leistungsfeindlich kritisiert.

Ob dies gerecht ist oder nicht, dazu will sich der Kassenverband lieber nicht äußern. Dies sei Sache des BMWi. Die Apotheker fordern nun zunächst ein neues Rechenmodell für die Honoraranpassung. Von Kassenseite heißt es dazu nur: „Egal nach welchem Modell man rechnet, die Datenbasis muss klar und repräsentativ sein.“

In der letzten Runde hatten die Apotheker unter anderem das Problem, dass die Regierung die vorgelegten Zahlen der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover nicht akzeptiert hatte. Die ABDA hat zwischenzeitlich reagiert und bei der offiziellen Auswertung von der „typischen Apotheke“ auf einen echten Durchschnittswert umgestellt.

Der GKV-Spitzenverband sieht aktuell jedenfalls keinen Anlass für Honorarerhöhungen bei den Apothekern: „Zu den Kernaufgaben eines Apothekers gehört die gute Beratung der Patienten und dafür werden sie bereits heute gut bezahlt.“

Mehr noch: Im aktuellen Honorar ist aus Sicht der Kassen eine Dynamisierung schon enthalten: „Da die Apotheker zusätzlich zu dem Betrag pro Packung auch noch 3 Prozent vom Apothekenverkaufspreis als Honorar bekommen, verdienen die Apotheken an jeder Preiserhöhung und an jeder Mengenausweitung kräftig mit.“

Ein zweites Ziel der ABDA ist es, dass die Apotheker zusätzliche Aufgaben übernehmen und damit ihr Honorar aufbessern. Sehr offensiv beim Medikationsmanagement, in zweiter Linie bei Präventionsleistungen wie einem Impfpasscheck bis hin zur eigenen Verabreichung von Impfungen.

Boni für gute Qualität nach dem Vorbild der Kliniken, Beratungshonorare oder Geld für das Medikationsmanagement würde der GKV-Spitzenverband nicht per se ausschließen: „Aus Patientensicht können durch die Ausgestaltung der Apothekenvergütung die richtigen Anreize hinsichtlich einer qualitätsorientieren Arzneimittelabgabe gesetzt werden.“

Beim Kernanliegen der Apotheker haben die Kassen allerdings auch Befürchtungen:„Ausgeschlossen werden muss dabei jedoch, dass Leistungen im Rahmen eines Medikationsmanagements, die bereits bei Verordnung des Arzneimittels durch den Arzt erbracht wurden, durch die GKV doppelt finanziert werden.“ Zusätzliche Ausgaben seien nur dann gerechtfertigt, wenn nachweislich ein zusätzlicher Nutzen für den Patienten entstehe.

Aus Sicht des Kassenverbands sollte die Arzneimittelabgabe so weiterentwickelt werden, dass eine adäquate pharmazeutische Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt bleibt. Deutschland habe im internationalen Vergleich allerdings eine recht hohe Apothekendichte, stellt der GKV-Spitzenverband klar. „Kontraproduktiv für weniger stark besiedelte Regionen wären Maßnahmen und Instrumente wie ein höherer packungsbezogener Festzuschlag, von denen absatzstarke Apotheken überproportional profitieren und mit denen unnötige Strukturen insbesondere in Ballungsräumen zementiert werden.”

Und wer hat nun die bessere Lobby – die Krankenkassen oder die Apotheken? „Jammern auf hohem Niveau scheint bei einigen Apotheken-Lobbyisten zum Prinzip zu gehören. Ob man das allerdings als die bessere Lobbyarbeit bezeichnen kann, sei dahingestellt“, so die GKV-Sprecherin.

Bei der Streitfrage Form-Retaxationen haben die Kassen zumindest eine direkte gesetzliche Klarstellung vermieden. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde die Sache der Selbstverwaltung übertragen – auf Drängen der ABDA immerhin mit Einigungsfrist.

Doch schon von deren Ablauf haben beide Seiten die Verhandlungen einvernehmlich für gescheitert erklärt. Offenbar war recht schnell klar, dass man sich ohne Schiedsrichter Dr. Rainer Hess nicht einigen würde. Der hat bislang nur angedeutet, dass er bei der Rücksprache mit dem Arzt Erleichterungen für die Apotheker für denkbar hält, bei den Rabattverträgen aber keinen Spielraum hat. Der GKV-Spitzenverband wollte sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu dem Thema äußern.

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