Medizinische Versorgungszentren

Ärzte gegen Herrschaft der Konzerne

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Kapitalgesellschaften sollen nach den Vorstellungen der Ärzte nicht die Kontrolle über Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert gesetzliche Regelungen, wonach Ärzte als Gesellschafter solcher Einrichtungen immer eine Mehrheitsstellung haben sollen. Kapitalunternehmen wie Krankenhausträger sollen nur noch Minderheitsbeteiligungen erhalten. Für bestehende Einrichtungen sollen Übergangsregelungen gefunden werden.

Der Schutz der Freiberuflichkeit gehört zu den Hauptforderungen der KBV: In medizinischen Fragen dürfe der Arzt keinen Anweisungen von Nicht-Ärzten unterliegen „und zwar völlig unabhängig davon, ob er als niedergelassener Vertragsarzt oder als angestellter Arzt in einer Praxis, einem MVZ oder am Krankenhaus tätig ist“, sagte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler.

Die sich abzeichnende Übernahme ganzer Versorgungsbereiche durch gewinnorientierte Kapitalunternehmen müsse zwingend verhindert werden, so Köhler „Wenn die Gefahr des Vertrauensverlustes zwischen Patient und Arzt und der vorrangig ökonomisch ausgerichteten Leitung eines MVZ oder einer anderen Berufsausübungsgemeinschaft gebannt ist, können die unbestreitbar vorhandenen Vorteile solcher Zusammenschlüsse in der ambulanten Versorgung richtig zum Tragen kommen“, sagte der KBV-Chef

Mit dem Ziel der „Sicherung medizinischer Unabhängigkeit“ will die KBV die rechtliche Position angestellter Ärzte verbessern. Klarstellungen im Sozialgesetzbuch sollen den „Vorrang medizinischer Entscheidungen vor Einwirkungen von Kapitalgebern“ garantieren. Schutz und Erhalt des freien Berufs müsse Leitgedanke gesundheitspolitischer Gesetzgebung sein.

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