Wenn es um das Thema OTC-Switches geht, ist das Votum des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) in der Regel ausschlaggebend. In dem Gremium gibt es jetzt Veränderungen.
Der SVA tagt zweimal jährlich im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Er beschließt Empfehlungen zu Anträgen auf Einführung oder Aufhebung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln. Die Mitglieder werden durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) berufen. Die Entscheidung über die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung liegt beim Ministerium.
Stimmberechtig sind zehn Mitglieder des Ausschusses, die von Hause aus Hochschullehrer:innen aus verschiedenen Fachrichtungen sind beziehungsweise die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker vertreten:
Nicht mehr vertreten sind die Tierärzte, die bislang drei Sitze hatten.
Weitere zehn Mitglieder aus Praxis und Wirtschaft sind nicht stimmberechtigt:
Der Berufungszeitraum begann am 1. Januar und endet am 31. Dezember 2027.
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