PEI appelliert an Ärzte und Apotheker

Jetzt Grippeimpfstoff vorbestellen – aber welchen?

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Berlin -

Bereits jetzt müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker an die nächste Grippesaison denken. Denn die Hersteller brauchen ausreichend Vorlaufzeit, um den Impfstoff zu produzieren. Die Frist für die Vorbestellung läuft bald ab. Doch viele Heilberufler:innen sind verunsichert, welche Vakzine sie bestellen sollen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) appelliert an sie, ihre Bestellungen zeitnah abzugeben.

Normalerweise müssen die Bestellungen bis Ende Februar aufgegeben sein, doch schon im Vorjahr wurde die Frist mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende April. Damals trieb Experten die Sorge um, dass Corona und Influenza gleichzeitig zuschlagen könnten – am Ende entschied sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), eine nationale Reserve anzulegen. Wegen der Abstands- und Hygieneregeln blieb die Grippewelle aus, der Impfstoff wegen der verspäteten Auslieferung vielerorts liegen.

In diesem Jahr sorgt die Zulassung des neuen Impfstoffs Efluelda für Herausforderungen. Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hat der Gemeinsame Bundesausschuss die vierfach höher dosierte Vakzine für Menschen ab 60 Jahren in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen – bis vor kurzem schien es, dass alle älteren Menschen nur noch diesen Impfstoff erhalten dürfen. Das Problem: Sanofi ist bislang der einzige Anbieter, ein Ausfall könnte dramatische Konsequenzen haben. Am Ende lenkte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein und erklärte auch die Verabreichung der bisherigen Impfstoffe für zulässig. Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern trat mit ihrer Veröffentlichung gerade in Kraft.

Was aber sollen Praxen und Apotheken nun bestellen? Bei Sanofi vertritt man die Auffassung, dass auch nach der Korrektur durch das BMG ausschließlich Efluelda der neue medizinische Standard bei älteren Menschen ab 60 Jahren bleibt. Zwar hätte man sich wohl gewünscht, dass die anderen Impfstoffe explizit nur als Reserve eingesetzt werden sollen. Aber immerhin hat das BMG klargestellt, dass die Verordnung des Hochdosis-Impfstoffs als wirtschaftlich gilt – die vierfache Antigenmenge kostet nämlich auch viermal so viel.

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