Mordversuch nicht bestätigt

Milderes Urteil für Krankenschwester

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Berlin -

Das Landgericht Hamburg hat eine ursprünglich wegen Mordversuchs an ihrer Tochter schuldig gesprochene Krankenschwester wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Entgegen der Kammer der Vorinstanz hätten die Richter in ihrem Urteil vom Dienstag bei der 37 Jahre alten Angeklagten keinen bedingten Tötungsvorsatz erkannt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Frau hatte zugegeben, ihrer kleinen Tochter im Dezember 2020 während eines Klinikaufenthalts zweimal heimlich Schlaf- und Beruhigungsmittel gegeben zu haben. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil, in dem die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden war, teilweise aufgehoben.

Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten in der neuen Hauptverhandlung sei die mögliche tödliche Wirkung der Medikamentengabe nicht zweifelsfrei absehbar gewesen, sagte der Sprecher. Zudem habe sich die Angeklagte diesmal zu den Vorwürfen geäußert und deutlich gemacht, dass sie in einer psychischen Ausnahmesituation gestanden habe und das Kind mit den Medikamenten lediglich beruhigen wollte. Auch habe sie selbst die Beruhigungsmittel eingenommen. Ein psychiatrischer Gutachter habe bestätigt, dass die Frau zum Tatzeitpunkt mit ihrer Mutterrolle überfordert gewesen sei.

Nach 22 Monaten in Untersuchungshaft war die 37-Jährige bereits im Dezember auf freien Fuß gekommen. Da die Haftstrafe von 21 Monaten bereits mehr als verbüßt ist, darf sie in Freiheit bleiben, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Ihre drei Kinder darf die Frau dennoch vorerst nicht sehen. Laut Gerichtssprecher hat das Familiengericht ihr das Sorgerecht entzogen und eine mehrjährige Kontaktsperre verhängt.

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