Bundesfinanzhof

Keine Steuer auf Samenspende

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Ehepaare können die Kosten für künstliche Befruchtungen nach Medienangaben künftig von der Steuer absetzen. Das gelte sogar dann, wenn die Spermien von einer Samenbank kämen, berichtet der Spiegel. Der Bundesfinanzhof habe der Klage eines Paares stattgegeben, das 21.345 Euro für eine künstliche Befruchtung gezahlt und diese Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht habe.

Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine fehlende Körperfunktion des Ehemannes ersetze.

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