Bundesrat

Neues Strahlenschutzgesetz

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Berlin -

Die Deutschen sollen künftig besser vor radioaktiver Strahlung im Alltag und in Notfällen geschützt werden. Der Bundesrat verabschiedete ein neues Strahlenschutzgesetz, das etwa für den Fall eines Atomunfalls in Deutschland oder einem Nachbarland klarere Pläne und Kompetenzen vorsieht. Ein neues Lagezentrum soll dann deutschlandweit die Situation einschätzen und Maßnahmen vorschlagen.

Zudem soll die Belastung mit dem krebserregenden Edelgas Radon in Wohn- und Arbeitsräumen gesenkt werden, etwa durch die Einführung eines Grenzwerts. Für Baumaterialien, die natürliche radioaktive Stoffe enthalten könnten, sind künftig Messungen vorgeschrieben.

„Damit werden das Strahlenschutzrecht modernisiert, Zuständigkeiten klarer zugeordnet und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen des Reaktorunfalls von Fukushima neu strukturiert“, sagte die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz, Inge Paulini. „Wesentliche Bereiche des Strahlenschutzes werden an fachliche Erkenntnisse angepasst und künftig in weitaus mehr Lebensbereichen Anwendung finden.“

Deutschland setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie um. Die Bestimmungen für den Notfallschutz sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Auch in der Medizin gibt es neue Regelungen. Künftig darf etwa für die Früherkennung von Lungen- oder Darmkrebs oder von verengten Herzkranzgefäßen unter bestimmten Bedingungen Röntgenstrahlung eingesetzt werden.

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