Arbeitsrecht

Krank in den Ferien: Urlaubstage verfallen nicht

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Köln -

Werden Arbeitnehmer in den Ferien krank, müssen sie dafür keine Urlaubstage verwenden. Wer krank ist, darf den Urlaub später erneut nehmen. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die freien Tage der Erholung dienen sollen. Sind Mitarbeiter krank, funktioniert das nicht.

Arbeitnehmer sind allerdings dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzumelden. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, so Oberthür. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung auch schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.

Wer zur Zeit der Erkrankung im Urlaub im Ausland ist, muss dem Arbeitgeber und der Kasse trotzdem sofort Bescheid geben. Nach der Rückkehr sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber und der Krankenkasse schnell zu melden.

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