Urteil

Abgabefehler mit Todesfolge

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Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Apotheker im schleswig-holsteinischen Pinneberg am vergangenen Freitag zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Einem Bericht des Hamburger Abendblatts zufolge hatte der Angeklagte einer 26-jährigen Patienten versehentlich eine Überdosis des Substitutionsmittels Methadon verabreicht, woraufhin die Frau ins Koma fiel und zwei Tage später starb.

Der 55-jährige Apotheker räumte seinen Fehler vor Gericht ein und entschuldigte sich bei der Familie der Betroffenen. Der Angeklagte hatte eigenen Angaben zufolge nur einen flüchtigen Blick auf das Rezept geworfen. Lediglich 38 Milligramm der Ersatzdroge hätte die Patientin erhalten sollen. Versehentlich hatte der Apotheker etwa 550 Milligramm - die 15-fache Menge - eingewogen und der Patientin in Orangensaft angerührt zu trinken gegeben. Der Apotheker räumte auf Nachfrage ein, dass bei seinen bisherigen Methadon-Patienten eine Tageshöchstmenge von 50 Milligramm nie überschritten wurde.

Der Anwalt der Eltern hatte eine Haftstrafe gefordert. Wie der Verteidiger des Angeklagten sahen jedoch auch der Amtsrichter und der Staatsanwalt eine Geldstrafe für den nicht vorbestraften und geständigen Apotheker für ausreichend an.

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