OTC-Werbung

Gericht verbietet SpaltGrippal-Spot

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Berlin -

Pfizer muss die Werbung für sein neues Erkältungspräparat SpaltGrippal (Ibuprofen/Pseudoephedrin) überarbeiten: Das Landgericht Berlin hat dem Konzern mittels einer einstweiligen Verfügung untersagt, wie bisher für das Präparat zu werben. Pfizer hatte Fernsehspots mit dem Slogan „Schaltet die Erkältung ab. Schnell.“ geschaltet.

Der Spot stellt aus Sicht der Wettbewerbszentrale einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar, da es sich um irreführende Werbung handele. Dem stimmte das Landgericht zu und verbot die Werbung – wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung.

Aus Sicht der Richter ist die Wiederholungsgefahr gegeben und hätte nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung widerlegt werden können. Pfizer muss die Kosten des Verfahrens tragen, kann gegen die Entscheidung aber Widerspruch oder Beschwerde einlegen.

Pfizer hatte SpaltGrippal im Herbst eingeführt – zu einem deutlich niedrigeren Preis als BoxaGrippal von Boehringer Ingelheim, der ersten Kombination aus 200 mg Ibuprofen und 30 mg Pseudoephedrin. Der Konzern hatte BoxaGrippal vor einem Jahr auf den Markt gebracht und wollte es als Alternative zu Grippostad C (Stada) und Aspirin complex (Bayer) platzieren. Der Plan scheiterte aber zunächst an der ausgebliebenen Erkältungswelle.

In dieser Saison sind mit Pfizer und Wick-Hersteller Procter & Gamble (DuoGrippal) gleich zwei Mitbewerber auf den Zug aufgesprungen und machen Druck auf Boehringer Ingelheim. Während BoxaGrippal 12,59 Euro kostet, setzt Pfizer für SpaltGrippal einen Apothekenverkaufspreis von 7,50 Euro an. DuoGrippal kostet 11,58 Euro und liegt damit nur leicht unter dem Originalprodukt. Allerdings enthält das Wick-Präparat 24 statt 20 Filmtabletten.

Ein Preisverfall war ohnehin zu erwarten: Weitere Hersteller wie Reckitt Benckiser, Hexal und Novartis vertreiben im Ausland bereits ähnliche Produkte oder haben entsprechende Zulassungen in der Tasche.

Dabei hatte es noch vor einigen Jahren so ausgesehen, als ob Pseudoephedrin wegen seines Missbrauchspotenzials früher oder später komplett aus der Sichtwahl verschwinden würde: Im Mai 2011 wurden Arzneimittel, die insgesamt mehr als 720 mg des Sympathomimetikums enthalten, der Verschreibungspflicht unterstellt. Ein Jahr später gab der zuständige Sachverständigenausschuss jedoch die Kombination von bis zu 180 mg Pseudoephedrin und 1200 mg Ibuprofen pro Packung frei.

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