Großhandel

Noweda buchte Rabatte zurück

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Berlin -

Es gibt Apotheker, die öfter mal den Großhändler wechseln, um bessere Konditionen zu bekommen. Doch es gibt nicht nur Lockvogel-Angebote, sondern auch „Fremdgänger-Strafen“: Die Noweda beispielsweise bucht die Leistungsvergütung für nicht abgeschlossene Geschäftsjahre zurück. Ein Apotheker beklagt, ihm seien sogar Sonderrabatte bereits abgerechneter Monate wieder abgezogen worden.

Bei der Genossenschaft gibt es eine sogenannte Mitglieder-Leistungsvergütung: Halbjährlich erhalten die Apotheken eine Ausschüttung, die in Relation zum Umsatz steht. Die Höhe dieses Bonus' wird von Aufsichtsrat und Vorstand in Abhängigkeit von der Ertragslage festgelegt, einen Anspruch auf die Zahlung haben die Apotheker nicht.

Das vergangene Jahr lief für die Genossenschaft alles andere als schlecht: Die Noweda konnte immer noch Umsatz und Marktanteile gewinnen. Die Kunden profitierten mit, auch der mittlerweile abtrünnige Apotheker erhielt zur Halbzeit eine vierstellige Leistungsvergütung. Doch dann wechselte er den Großhändler, die Noweda buchte den Betrag wieder zurück.

Die Begründung: Die Ausschüttung hänge immer von der Treue der Mitglieder für das gesamte Geschäftsjahr ab. Da dieses bei der Noweda im Juni endet, fehlten dem Apotheker ein paar Monate. Obwohl er davor jahrelang Kunde der Genossenschaft war, wurde die Leistungsvergütung für das komplette Halbjahr gestrichen.

Dass nur aktive Kunden von den Erfolgen der Genossenschaft profitieren sollen, gehört zur Philosophie des Unternehmens – auch bei den Genossenschaftsanteilen zieht die Noweda eine klare Kante.

Der Apotheker musste jedoch eine weitere vierstellige Kürzung hinnehmen: Für seine letzten drei Abrechnungsmonate buchte die Noweda bereits gezahlte Rabatte zurück. Dabei ging es um eine – mündlich vereinbarte – Nachrabattierung. Der Apotheker hatte jeweils Sonderzahlungen erhalten, wenn er eine definierte Umsatzschwelle übersprungen hatte.

Gegen die nachträgliche Kürzung protestierte der Apotheker – ohne Erfolg. Laut Noweda sind die Rabatte unter der auflösenden Bedingung gewährt worden, dass der Apotheker die Genossenschaft als Hauptlieferanten behalte. Die Rückforderung sei damit rechtens, hieß es.

Noweda-Chef Wilfried Hollmann bestätigte zwar, dass die Leistungsvergütung an das Geschäftsjahr gekoppelt ist, von Rabattrückbuchungen weiß er aber nichts. „Das ist nicht der Normalfall“, sagte er. Man müsse prüfen, was im Einzelfall mit dem Apotheker vereinbart worden sei. Er soll sich noch einmal bei der Noweda melden.

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