Versandapotheken

DocMorris schießt gegen Apothekerlobby

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Berlin -

Allen Widerständen gegen die in Deutschland unzulässigen Rx-Boni zum Trotz will die Versandapotheke DocMorris ihren Kunden weiterhin Preisvorteile gewähren. DocMorris-Vorstand Olaf Heinrich verspricht in einem Brief an die Kunden: „Für jedes Rezept, das Sie zu uns senden, bekommen Sie weiterhin Ihren Preisvorteil!“ In dem Schreiben kritisiert die Celesio-Tochter zudem die Apotheker dafür, dass diese gegen Boni und gleichzeitig für ein höheres Honorar kämpften.

 

Juristisch ist das Schicksal der Rx-Boni quasi besiegelt: Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte hatte Ende August entschieden, dass sich auch ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Die Regierung will die Boni mit der AMG-Novelle verbieten. Das Gesetz soll noch im Herbst in zweiter Lesung im Bundesrat verabschiedet werden. Die Zustimmung gilt als sicher.

DocMorris findet das alles verbraucherfeindlich und schlägt stattdessen eine Freigabe der Boni für alle Apotheken vor. In den Niederlanden, Schweden und Irland sei dies längst üblich. Aktuell erlässt DocMorris den Patienten die Hälfte der Zuzahlung, einen Bonus von 2,50 Euro gibt es in jedem Fall pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel.

Unpassend findet DocMorris auch, dass sich die Apothekerverbände gegen die Rx-Boni wehren: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Apothekerlobby parallel zum Verbot von Patienten-Boni über eine Erhöhung des Apotheker-Honorars in Millionenhöhe verhandelt.“ Der Wettbewerb werde ausgeschaltet, Patientenvorteile würden gestrichen: „Sie als Verbraucher bekommen weniger, die Apotheken mehr“, wettert die Versandapotheke.

 

 

Sollte die Regierung Rx-Boni verbieten, will DocMorris dagegen vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. „Die Preisvorteile werden bleiben“, ist sich Heinrich sicher. Rechtsexperten sehen die Chancen dagegen als gering an, dass die europäischen Versender mit ihrer angekündigten Klage Erfolg haben könnten. Immerhin hatte der EuGH schon im Verfahren um das Fremdbesitzverbot 2009 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arzneimittelversorgung selbst regeln dürfen.

In der Zwischenzeit drohen den Versendern möglicherweise selbst Klagen gegen ihre Bonusmodelle. Denn mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats ist die rechtliche Lage in Deutschland klar. In dem Verfahren um die Boni der Europa Apotheek Venlo (EAV) kann der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt sein Urteil fällen. Dies ist allerdings noch nicht erfolgt, weil die Urteilsgründe des Gemeinsamen Senats noch nicht vorliegen.

Spätestens danach könnten Boni-Modelle für die Versender teuer werden. Denn mit Bezug auf die BGH-Entscheidung kann dann theoretisch jede Apotheke mit guten Erfolgsaussichten gegen die Versandapotheken klagen. Die EAV musste in mehreren Verfahren bereits empfindliche Ordnungsgelder zahlen.

 

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