Kündigung erfordert Widerspruch

Medisign: Vertrag läuft automatisch weiter

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Berlin -

Trotz der massiven Ausfälle in Apotheken und Arztpraxen haben die ersten Apothekerkammern die Rahmenverträge mit Medisign neu aufgelegt. Die Probleme seien behoben, da könne es nun auch wie gewohnt mit den Institutionskarte (SMC-B) und Heilberufsausweis (eHBA) des Unternehmens weitergehen. Doch das Geschäftsgebaren gefällt nicht allen Kundinnen und Kunden.

Eine Apotheke aus Sachsen bekam nun ein Schreiben der Firma Medisign, die als Joint Venture der Deutschen Gesundheitsnetz Service (DGN) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) betrieben wird. Neben Sachsen-Anhalt hat somit auch der Freistaat die Verträge für die entsprechenden Produkte verlängert.

Aktuell gültige SMC-B und eHBA verlieren zum 31. Mai ihre Gültigkeit. „Durch einen mit Ihrer Apothekenkammer abgeschlossenen Anschluss-Rahmenvertrag ist eine nahtlose Fortführung Ihrer aufgeführten Verträge, zu unveränderten Konditionen, bis zum Ende der technischen Laufzeit der Zertifikate möglich.“

Auf Kündigung folgt Sperre

Um das bestehende Vertragsverhältnis unter einem neuen Endnutzervertrag fortzuführen, müsse also nichts getan werden, „er tritt automatisch in Kraft“. Sollten die aktuell verwendeten Karten nicht mehr genutzt werden, könne über ein online bereitsgestelltes Formular widersprochen werden. „Ihre Karten werden dann gemäß Ihres alten Endnutzervertrages gesperrt und sind dann nicht mehr nutzbar“, schreibt Medisign den Kund:innen.

Tatsächlich findet sich in den AGB von Medisign der Hinweis auf die automatische Verlängerung: „Sofern im Auftrag beziehungsweise Preisblatt nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag zunächst für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit (derzeit 24 Monate) geschlossen. Er verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich, per Telefax oder Brief zu erfolgen.“

Bis zum Ende der Laufzeit

Am Ende des Schreibens folgt ein Dank an alle, die Medisign treu bleiben. „Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken und Ihre Vertragsverhältnisse mit uns über den 31. Mai 2024 hinaus fortführen, damit Sie Ihre vorhandenen Karten bis zum Ende der technischen Laufzeit weiter nutzen können.“

Als technische Laufzeit für die SMC-B gibt Medisign fünf Jahre an; so lange sollte die Karte reibungslos funktionieren. „Wir informieren unsere Kund:innen drei Monate vor Ablauf der Erstkarte per Mail“, erklärt der Hersteller.

Wie auch schon in Sachsen-Anhalt müssten sich Inhaber:innen nun binnen weniger Wochen um einen alternativen Vertrag bemühen. Im Fall von Sachsen-Anhalt konnten dazu noch nicht einmal Übereinkünfte mit den anderen Anbietern für ähnliche Rahmenverträge getroffen werden. Mangels Zeit und anderer Angebote könnten hier also viele Apotheken am Ende weiterhin von Medisign abhängig sein.

Neben Medisign und D-Trust (Bundesdruckerei) sind noch die Anbieter T-Systems und SHC Stolle & Heinz Consultants auf dem Markt der HBA und SMC-B unterwegs. Dem Vernehmen nach hält Medisign 30 Prozent dersMarktes bei SMC-B und eHBA in den Apotheken und Praxen.

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