Ab September soll das E-Rezept in Bayern und Schleswig-Holstein eingeführt werden. Ab Februar 2023 soll es dann bundesweit zum Einsatz kommen – auch in Krankenhausapotheken. Hier könnte vor allem der Zeitstempel von Vorteil sein. Doch echte Erleichterungen im Arbeitsprozess bleiben wohl vorerst aufgrund fehlender Schnittstellen aus.
Das E-Rezept kommt in verschiedenen Bereichen der Krankenhausapotheke zum Einsatz. Ein Bereich ist die Abgabe von Fertigarzneimitteln. Eigentlich soll im Abgabedatensatz die genaue Chargenbezeichnung des Arzneimittels festgehalten sein. Der entsprechende Data Matrix Code enthält diese Informationen. In der Praxis könne es nun nach aktuellen Vorgaben und durch die praktizierten Workflows dazu kommen, dass der Patient/die Patientin nicht in Erfahrung bringen kann, welche Charge genau verabreicht oder ausgegeben wurde. Das liegt laut Klinikapothekern unter anderem daran, dass bei der ambulanten Abgabe von Arzneimitteln andere Chargen ausgegeben werden als die, die von der Apotheke im Nachhinein wieder aufgefüllt werden. Um immer genau zu wissen, welche Charge genau abgegeben wurde, könnte es nötig sein, die Prozesse umzustellen.
Aktuell können wirkstoffhaltige Infusionsbeutel nicht abgegeben werden, wenn der Krankenhausapotheke das zugehörige Muster-16-Rezept noch nicht vorliegt. Nach der Einführung des E-Rezeptes könnten hier Lockerungen auf die Labore zukommen. Denn laut erster Änderungsvereinbarung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung ist es erlaubt, mit der Produktion zu beginnen, bevor das zugehörige E-Rezept vorliegt. Zwar dürfen die Zeitstempel von Produktion und Abgabe vor dem Zeitpunkt der Erstellung der elektronischen Verordnung liegen, doch wie lange genaue eine Rezeptur im Vorhinein hergestellt werden darf, ist nicht definiert. Innerhalb der Prozessbeschreibung sollten Krankenhausapotheken darauf achten, dass die einzelnen Prozesse so weit optimiert werden können, dass stets ein E-Rezept vorliegt sobald die Applikation am Patienten stattfindet.
In der Theorie liefert das E-Rezept zusammen mit den vielen Möglichkeiten des digitalen Medikationsplans zahlreiche Erleichterungen. Die Abläufe könnten durch die Digitalisierung effizienter gestaltet werden. Doch bislang fehlen entsprechende Schnittstellen zwischen den von den Apotheken genutzten Zytostatika-Programmen (Zenzy, Steribase, Cypro) und den zukünftig flächendeckend genutzten E-Rezept-Programmen. Die Prüfung einer Zubereitung anhand eines vorliegenden digitalen Medikationsplanes mit anschließender Datenübermittlung an eine Software zur Rezepterstellung bleibt demnach erst einmal Zukunftsmusik.
Vorteilhaft wäre die direkte Übermittlung der genau eingesetzten Ausgangsstoffe und Hilfsmittel noch während der/die PTA bereits den Infusionsbeutel herstellt, auch deshalb, weil Verschreibungsfehler verhindert werden könnten. Der Arzt/die Ärztin könnte auf Grundlage des Medikationsplanes und der Daten der Zytosoftware ein korrektes Rezept erzeugen. Über die TI könnte das E-Rezept direkt weiter an die Taxierungssoftware der Krankenhausapotheke übermittelt werden – so kann die Abrechnung direkt angeschlossen werden.
Das Fehlen der Schnittstellen ist ein großes Problem, da die Implementierung der Rezepterstellung in die Zyto-Programme bislang laut den Softwarehäusern nicht geplant sei. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) fordert deshalb eine standardisierte Schnittstelle zwischen den zertifizierten Verordnungssystemen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Zyto-Programme. Klinikapotheken sollten sich bei der Prozessfindung aktiv beteiligen, um praxisorientierte Lösungen zu finden.
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