Der Softwarekonzern CGM will zusammen mit Scanacs in die Direktabrechnung von E-Rezepten einsteigen. Ein entsprechendes Angebot flatterte in dieser Woche in die Apotheken. Doch eine schnellere Zahlung der Krankenkassen ist in den Lieferverträgen noch gar nicht vorgesehen.
In der Werbung von CGM hieß es, Apotheken könnten ihre E-Rezepte „jederzeit selbstständig und ohne Beauftragung eines Apothekenrechenzentrums mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen“. So ließe sich unter anderem die Liquidität maximieren.
Auf Nachfrage räumt der Softwarekonzern allerdings ein, dass eine vorzeitige Zahlung seitens der Krankenkasse derzeit noch Zukunftsmusik ist: „Die Bezahlung durch die Krankenkassen orientiert sich grundsätzlich an den Arzneimittellieferverträgen. Im Zuge der E-Rezept-Einführung beschäftigen sich viele Krankenkassen mit dem Thema Direktabrechnung und damit schnelleren Erstattungsprozessen. Technisch ist alles denkbar bis zur Echtzeitbezahlung.“
Tatsächlich haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bilateral schon darüber gesprochen, ob eine Anpassung der Zahlungstermine in den Lieferverträgen möglich ist. Bislang gibt es hierzu aber noch keine Ergebnisse.
CGM wirbt recht offensiv damit, dass die Apotheken ihre Rechenzentren umgehen sollen. Allerdings können aus der Software nur E-Rezepte weitergeleitet werden, um die Papierrezepte soll sich weiter der bisherige Anbieter kümmern. Ob die vertragliche Vereinbarung mit dem aktuellen Rechenzentrum eine solche Splittung der Rezepte hergibt, müssen die Apotheken im Einzelfall klären.
Gegenüber den Krankenkassen sieht CGM hierin keine Schwierigkeit: „Für eine separate Abrechnung sind getrennte Institutionskennzeichen notwendig. Dies ist in Apotheken ein bereits etabliertes Verfahren aus anderen Anwendungsgebieten, wie zum Beispiel der Abrechnung von Zytostatika.“
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