Das Europäische Parlament hat den Weg für Steuerermäßigungen auf Lieferungen eines potenziellen Corona-Impfstoffes frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag für ein entsprechendes Vorhaben, unter dem die EU-Mitgliedstaaten eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gewähren könnten.
Gleiches gelte für Dienstleistungen, die eng mit den Impfstoffen verbunden seien, hieß es in dem Kommissionsvorschlag. Die Regelung solle zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet sein. Die Richtlinie muss im nächsten Schritt noch vom Europarat verabschiedet werden.
Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen könnten die Staaten dann auch auf Corona-Tests erlassen und Lieferungen so vergünstigen. Damit sollen insbesondere Krankenhäuser und Gesundheitsämter entlastet werden.
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